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Verträge

Hier finden Sie Verträge zur Netznutzung und zum Netzanschluss an das Netz der Reußenköge Netz & Infrastruktur GmbH.

Netznutzungsvertrag (NNV)

  • Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag der RNI

    Der Netznutzungsvertrag/ Lieferantenrahmenvertrag (NNV/LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der NNV/ LRV regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer. Der Netznutzer ist dabei üblicherweise ein Lieferant, kann aber auch jeder Letztverbraucher sein – insbesondere große Unternehmen. Haushaltskunden schließen in aller Regel keinen eigenen Netznutzungsvertrag. Sie stehen über den Energieliefervertrag mit ihrem Lieferanten, der die Netznutzung für seine Kunden über den Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abwickelt, in einem sog. All-inclusive-Vertragsverhältnis.

Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag

Rahmenvertrag für Messstellenbetreiber

  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag der RNI

    Der Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern, für die nicht der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

Haftungsausschluss

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