Energiewirtschaftsgesetz

Veröffentlichung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das EnWG ist der zentrale Baustein der Energiewirtschaft in Deutschland. Es enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leistungsgebundenen Energieversorgung. Das Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten, umweltverträglichen und treibhausgasneutralen Energieversorgung.
Die Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zu technischen Daten des Netzes und geografischen Eigenschaften des Versorgungsgebietes sind in § 23 Abs. 1 und 3 EnWG festgelegt.
Technische und energiewirtschaftliche Daten
Neben den technischen Daten wie Stromkreislängen, installierte Leistungen, Anzahl der Entnahmestellen und Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene werden hier auch energiewirtschaftliche Daten wie entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene dargestellt.
Veröffentlichungspflicht nach § 7a Abs. 5 EnWG
Nach § 7a Abs. 7 EnWG sind wir nicht verpflichtet einen Gleichbehandlungsbericht nach § 7a Abs. 5 EnWG zu erstellen und zu veröffentlichen. Dennoch versichern wir, dass wir uns an die hieraus resultierenden Vorgaben halten und einen diskrimminierungsfreien Netzbetrieb gewährleisten.
